Termine
Veranstaltung
- Titel:
- Frist für Befreiung von Studiengebühren
- Wann:
- 30.04.2012
- Kategorie:
- Termine
Beschreibung
Seit 1. Oktober 2009 gelten neue zusätzliche Befreiungsgründe!
Befreien lassen können sich:
- Studierende mit Kind, das das 18. (NEU: bisher das zehnte) Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist.
- Studierende, deren Eltern für mindestens drei Kinder Kindergeld bekommen (NEU: es zählen auch Kinder bis 27, die kein Kindergeld mehr bekommen, weil sie schon über 25 sind).
- NEU: Studierende die Geschwister haben, die innerhalb der EU Studiengebühren zahlen.
- Ausländische Studierende, deren Heimatland völkerrechtliche Verträge oder universitäre Abkommen hinsichtlich einer Befreiung abgeschlossen haben.
- Studierende, die ein DAAD-Stipendium erhalten.
- Schwerbehinderte Studierende.
- Rückwirkend befreien lassen können sich Studierende, welche in der Regelstudienzeit oder ein Semester später ihr Studium unter den besten 10% ihres Semesters abschließen.
- Studierende, für die die Erhebung von Studiengebühren eine unzumutbare Härte darstellt.
- Studierende in strukturierten Promotionsstudiengängen, die besondere Regelungen für Bachelor- Absolventinnen und -Absolventen vorsehen, bis zum zehnten Fachsemester.
Die Studentenkanzlei informiert über Details zu den Befreiungsgründen.
Formular für Antrag auf Befreiung
Es gibt immer wieder Gerüchte, dass man für das letzte Semester in dem man nur noch seine Abschlussprüfungen hat, die Studiengebühren rückerstattet bekommt. Das stimmt nicht!
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