Verwendung von Studiengebühren

Verwendung von Studiengebühren

Wir haben auch erkannt, dass Studiengebühren eine neue Situation mit sich bringten welche neue Antworten und Vorgehensweisen erfordern.

Genau aus diesem Grund hat die Studierendenvertretung in Form der Fachschaftenkonferenz den Entschluss gefasst, in universitären Gremien, welche sich mit der Verwendung der Studiengebühren befassen, sozusagen "das Schlimmste zu verhindern", d.h. wenn wir schon blechen dürfen, dann wenigstens für möglichst sinnvolle Dinge.

Gleichzeitig werden die Fachschaften ihre ablehnende Haltung gegenüber Studiengebühren nicht aufgeben, denn das Sinnvollste für die Studierenden ist aus unserer Sicht immer noch, keine Studiengebühren und das Motto "Freie Bildung für alle".

Kommission zur Verwendung der Studiengebühren

Es existieren in jeder Fakultät Gremien, die Vorschläge zur Verwendung der Mittel erarbeiten. Sie bestehen aus 12 Personen und sind paritätisch besetzt, d.h. von diesen 12 Sitzen erhält die Studierendenseite 6 Sitze. Bei uns in der Fakultät 15 haben also die Fachschaften Politik, Soziologie und KW jeweils 2 Stimmen. Diese Gremein sind allerdings nur beratend, denn das letzte Wort bleibt beim Dekan. Dies ist im Bayerischen Hochschulgesetz festgeschrieben. Auf uniweiter Ebene gibt es dieses Gremium ebenfalls, es berät über Anträge und Vorschläge mit fakultätsübergreifendem Charakter. Hier entscheidet letztlich die Hochschulleitung.

Berichte über die Verwendung

Die Universitäten und Fakultäten sind verpflichtet, über die Studiengebührenverwendung zu berichten. Hier sind die Berichte zur Verwendung der Studiengebühren an der LMU gesammelt.