Frist verpasst - werde ich exmatrikuliert?
Auf der Homepage der LMU wird kommuniziert, dass Studierende, die nicht fristgerecht gezahlt haben, exmatrikuliert werden. Die bisherige Erfahrung zeigt jedoch, dass es kein großes Problem ist, sich rückzumelden obwohl die Frist um ein paar Tage versäumt wurde. Inoffiziellen Aussagen nach wird bis Ende März bzw. Ende September niemand exmatrikuliert. Garantie gibt es dafür keine, es sind uns auch Fälle bekannt, in denen Studierende aufgrund verzögerter Zahlung wirklich exmatrikuliert wurden!
Die Universität verschickt keine Erinnerungen, falls noch ein Betrag offen ist. Ob und wie viel du schon gezahlt hast, kannst du online im Beitragskonto einsehen.
Falls du verpasst hast, die Studiengebühren rechtzeitig zu überweisen, nimm die Überweisung möglichst schnell vor und wende dich für Rückfragen direkt an die Studentenkanzlei.
Wir können in dieser Sache leider auch nicht mehr für dich tun, da wir keinerlei Einfluss auf die Studentenkanzlei und dort auch keinen Einblick haben. Ob deine verspätete Zahlung in Ordnung geht, kannst du nur mit der Studentenkanzlei klären!
Für weitere Informationen kannst du dich auch an den Studien-Informations-Service (SIS) der LMU wenden.
Wenn du Probleme mit der Studentenkanzlei hast, kannst du dich gerne bei uns melden ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. )



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