Kürzung des Kindergeldes
Kürzung des Kindergeldes
Der Bundestag hat am 29.06.2006 das Steueränderungsgesetz 2007 verabschiedet. Darin enthalten ist auch die Kürzung des Kindergeldes.
Erläutert werden die Auswirkungen in einem Auszug der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 10.05.2006:
Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums:Mit der Änderung des § 32 EStG wird die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingte Freibeträge für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 von vor Vollendung des 27. Lebensjahres auf vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgesenkt, für Kinder des Geburtsjahres 1982 auf vor Vollendung des 26. Lebensjahres. Neben einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage trägt diese Maßnahme auch der künftig veränderten Bildungsstruktur mit schneller zu erreichenden Schulabschlüssen Rechnung. Sie vermittelt zudem einen Anreiz, ein aufgenommenes Studium zügiger zu beenden.



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