Rückforderung von Studiengebühren für Absolventen
Rückforderung von Studiengebühren für Absolventen
Studierende, die im Wintersemester 06/07 oder Sommersemester 07 ihre Magisterarbeit geschreiben haben, können - wenn sie ihren Abschluss geschafft haben - auf Antrag die Studiengebühren wieder zurückfordern.
Um als Absolvent die Studiengebühren zurückzubekommen ist folgendes zu tun:- Den Befreiungsantrag ausdrucken und ausfüllen. Auf Seite 2 das Entsprechende ankreuzen.
- Von der Studentenkanzlei eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses holen. Einfach zu Zimmer 8 gehen ohne Wartenummer und Original und Kopie vorlegen. Für die Rückforderung der Studiengebühren ist das kostenlos.
- Den ausgefüllten Antrag mit der Zeugnis-Kopie beim zuständigen Referat abgeben (E 114, neben der Großen Aula).
- Ca. 4 Wochen auf das Geld warten.



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