Rückforderung von Studiengebühren für Absolventen

Rückforderung von Studiengebühren für Absolventen

Studierende, die im Wintersemester 06/07 oder Sommersemester 07 ihre Magisterarbeit geschreiben haben, können - wenn sie ihren Abschluss geschafft haben - auf Antrag die Studiengebühren wieder zurückfordern.

Um als Absolvent die Studiengebühren zurückzubekommen ist folgendes zu tun:
  1. Den Befreiungsantrag ausdrucken und ausfüllen. Auf Seite 2 das Entsprechende ankreuzen.
  2. Von der Studentenkanzlei eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses holen. Einfach zu Zimmer 8 gehen ohne Wartenummer und Original und Kopie vorlegen. Für die Rückforderung der Studiengebühren ist das kostenlos.
  3. Den ausgefüllten Antrag mit der Zeugnis-Kopie beim zuständigen Referat abgeben (E 114, neben der Großen Aula).
  4. Ca. 4 Wochen auf das Geld warten.
Es gibt immer wieder Gerüchte, dass man für das letzte Semester in dem man nur noch seine Abschlussprüfungen hat, die Studiengebühren rückerstattet bekommt. Das stimmt nicht!